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Kosten für die Grundversicherung der Krankenkasse mit einem Krankenkassenvergleich reduzieren
Bei einer Krankenkasse in der Schweiz versichert zu sein, bedeutet für alle Versicherungsnehmer eine Grundversicherung mit identischen Leistungen. Die Grundversicherung ist für Personen mit Wohnsitz Schweiz seit dem 1.1.1996 obligatorisch. Vielen Versicherten ist hierbei nicht bewusst, dass die Prämien für die gesetzliche Grundversicherung der Krankenkasse je nach Anbieter erheblich voneinander abweichen. Die Prämien unterscheiden sich nach Wohnort, Alter und Krankenkasse. Der Krankenkassenvergleich ist daher für jeden Einwohner der Schweiz lohnenswert und hilft, die monatlichen Sozialabgaben zu reduzieren. Jetzt Krankenkassen vergleichen!
Informationen zur Grundversicherung der Krankenkassen
Die gesundheitliche Grundversorgung in der Schweiz wird primär im eigenen Wohnkanton erbracht und umfasst alle grundlegenden Leistungen vom klassischen Arztbesuch über den Notfall bis zur Kostenerstattung für Medikamente. Auch wenn sich beim Vergleichen einzelner Krankenkassen zeigt, dass diese ein identisches Spektrum an Standardleistungen anbieten, zeigen sich in den Prämien der schweizerischen Krankenkassen erhebliche Unterschiede. Dies kann pro Versicherten pro Jahr mehrere hundert Franken ausmachen. Weiterführende Informationen zu den einzelnen Anbietern in einem Krankenkassenvergleich zeigen die Gründe für derartige Abweichungen auf. So spielt die Größe der Krankenkasse mit ihren Filialen erheblich in die Neben- und Verwaltungskosten der Gesellschaft ein, die zwangsläufig auf die Prämien der einzelnen Versicherten umgelegt werden. Beim Vergleichen sämtlicher Krankenversicherer über das Internet zeigt sich schnell, wo eher günstige Prämien zu finden sind und daher noch im Jahr 2019 ein Wechsel naheliegt. Da es sich bei sämtlichen Krankenkassen um identische Leistungen handelt ist ein Krankenkassenvergleich sehr einfach und schnell möglich. Ein weiterer wesentlicher Punkt welcher ein Einfluss auf die Versicherungsprämie hat ist die gewählte Franchise. Je höher die Franchise desto tiefer die Prämie. Für Erwachsene beträgt die Minimalfranchise Fr. 300.– und bei Kindern Fr. 0.–. Diese kann freiwillig erhöht werden. Die Wahl einer höheren Selbstbeteiligung hängt auch von der jeweiligen gesundheitlichen Situation und den jährlichen Gesundheitskosten des Versicherten ab. Über einen Online Krankenkassenvergleich sind die Unterschiede mit den verschiedenen Jahresfranchisen schnell ersichtlich. Die Grundversicherung kann 2mal pro Jahr gekündigt werden. Per 30. Juni kann nur eine Kündigung mit einer Franchise von Fr. 300.– gemacht werden. Das Kündigungsschreiben muss bis 31. März bei der Krankenkasse eingetroffen sein. Die Kündigung per 31. Dezember ist für alle Versicherten möglich. Das Schreiben für die Kündigung muss bis 30. November bei der Krankenversicherung eintreffen. Wichtig zu wissen ist auch, dass die Kündigung keine Wirkung entfaltet, wenn Sie Ihrer bisherigen Krankenkasse Prämien, Kostenbeteiligungen oder Verzugszinse schulden, welche bis zum 30. November vom Versicherer gemahnt wurden und welche Sie nicht bis zum 31. Dezember bezahlt haben.
Leistungen der Zusatzversicherungen vergleichen und gezielt abschliessen
Da vielen Schweizer Bürgern die Grundversorgung ihrer Krankenkasse nicht ausreicht, ist das Interesse an medizinischen Zusatzleistungen in den letzten Jahren erheblich gewachsen. Auch hier heisst es, vor einem verfrühten Vertragsabschluss Informationen einzuholen und gezielt die einzelnen Tarife und vor allem auch die verschiedenen Leistungen zu vergleichen. Bei einem Krankenkassenvergleich für diese privaten und freiwilligen Angebote sollte der Fokus nicht alleine auf der Jahresprämie liegen. Anders als bei der Grundversicherung der Krankenkassen gibt es hier selbst im Leistungsbereich erhebliche Abweichungen. Diese Unterschiede können durch einen Krankenkassenvergleich sachlich und unabhängig aufzeigt werden. Informationen über die Webseiten einzelner Versicherer der Schweiz einzuholen, hilft zusätzlich, mehr über die Kundenzufriedenheit oder Tarifvarianten zu erfahren. Viele Informationen zu den Leistungen und Bedingungen finden sie auch unserer Webseite unter den verschiedenen Informationspunkten. Alleine auf dieser Basis gelingt es, bei der besten Krankenkasse den individuell gewünschten Gesundheitsschutz abzusichern. Bei einem Wechsel der Zusatzversicherungen sollte das Kündigungsschreiben unbedingt erst nach Erhalt der schriftlichen Aufnahmebestätigung der neuen Krankenkasse abgesendet werden. Die Kündigungsfristen sind bei jeder Krankenkasse unterschiedlich festgelegt und können den allgemeinen Versicherungsbedingungen oder der Versicherungspolice entnommen werden.
Alternative Versicherungsmodelle
Alternative Versicherungsmodelle erfreuen sich deshalb immer grösserer Beliebtheit: Noch 2006 wählte nur rund jeder siebte Versicherte eine solche Versicherungsform. 2011 waren es erstmals über die Hälfte aller Versicherten. 2017 ist ihr Anteil gegenüber dem Vorjahr erneut gewachsen. Zur Übersicht. Es gibt verschiedenste alternative Versicherungsmodelle. Dies sind HMO-, Hausarzt-, Telmed- und ähnliche Modelle. Je nach Krankenkasse haben diese Versicherungsmodelle unterschiedlichste Bezeichnungen. Vor dem Abschluss eines solchen Modells sollte man sich über die Bedingungen und die entsprechenden Einschränkungen informieren.
Individuelle Prämienverbilligung in der Krankenversicherung
Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf Prämienverbilligung. Die zu erfüllenden Bedingungen und die Höhe der Vergünstigung sind im kantonalen Recht geregelt. Massgebend für eine Prämienverbilligung sind die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. In gewissen Kantonen wird man direkt von der zuständigen Stelle informiert in anderen Kantonen wiederum besteht eine Antragspflicht (der Anspruch wird jährlich nur geprüft wenn rechtzeitig ein entsprechender Antrag gestellt wird). Wichtig ist es die jeweiligen Fristen nicht zu verpassen. Welche Behörde in welchem Kanton zuständig ist finden kann den entsprechenden Informationen auf dieser Webseite entnommen werden. Für die Prämienverbilligung ist die Wohngemeinde in der man am 01. Januar Wohnsitz hatte zuständig. Die Prämienverbilligung wird aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen ab 1. Januar 2014 gesamtschweizerisch direkt an die Krankenversicherer zugunsten der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP; Grundversicherung) ausbezahlt.